1. Anbieter und Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschreiben die grundlegenden Rahmenbedingungen für Dienstleistungen der Yval Design GbR im Bereich Yacht-Innenarchitektur, Deckgestaltung, Kabinenkonzeption und Interieur-Modernisierung. Sie gelten, soweit sie wirksam in eine konkrete vertragliche Vereinbarung einbezogen werden.
Individuelle schriftliche Absprachen, ein bestätigtes Angebot und projektbezogene Leistungsbeschreibungen haben Vorrang, sofern darin Abweichendes vereinbart wird.
2. Anfrage und Vertragsschluss
Eine Anfrage über die Website dient zunächst der Kontaktaufnahme und der Beschreibung eines möglichen Vorhabens. Daraus entsteht noch kein Vertrag über Planungs- oder Ausführungsleistungen. Der konkrete Leistungsumfang wird im Anschluss an die Abstimmung des Vorhabens gesondert beschrieben.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn sich die Parteien über den jeweiligen Leistungsgegenstand und die maßgeblichen Bedingungen geeinigt haben. Die Inhalte dieser Website stellen kein verbindliches Angebot dar.
3. Umfang der Leistungen
Leistungen können insbesondere konzeptionelle Raumgestaltung, Auswahl und Abstimmung von Materialien, Möbeln, Leuchten und Textilien sowie die gestalterische Begleitung einer Modernisierung umfassen. Welche Leistungen im Einzelfall geschuldet sind, ergibt sich ausschließlich aus der jeweiligen Projektvereinbarung.
Technische Planung, Schiffsumbauten, Zulassungen, Vermessungen oder handwerkliche Umsetzungen gehören nur dann zum Leistungsumfang, wenn sie ausdrücklich vereinbart und fachlich entsprechend abgestimmt wurden.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Für eine sachgerechte Planung sind zutreffende Angaben über das Schiff, vorhandene Pläne, Maße und relevante Nutzungsvorgaben erforderlich. Der Auftraggeber stellt ihm verfügbare Informationen bereit und teilt wesentliche Änderungen der Ausgangssituation mit.
Gestalterische Entscheidungen, Freigaben sowie die Auswahl von Materialien und Einrichtungsgegenständen erfolgen in den vereinbarten Abstimmungsprozessen. Erforderliche technische und rechtliche Prüfungen werden projektbezogen geregelt.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Vergütung, gegebenenfalls anfallende Fremdkosten sowie Zahlungszeitpunkte werden vor einer Beauftragung individuell vereinbart. Auf dieser Website werden keine allgemein verbindlichen Preise oder Pauschalen für die unterschiedlichen Arten von Yachtprojekten genannt.
Zusätzliche Leistungen außerhalb eines bestätigten Umfangs bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Gesetzliche Vorschriften zur Fälligkeit, Abrechnung und zu Zahlungsansprüchen bleiben unberührt.
6. Ablauf, Änderungen und Zeitplanung
Die Planung kann in Phasen erfolgen, etwa Erstgespräch, Raum- und Materialkonzept, Abstimmung und Ausarbeitung. Die tatsächlichen Schritte richten sich nach Komplexität und Art des Schiffs sowie nach den vereinbarten Leistungen.
Wünsche nach Änderungen des Umfangs, Abhängigkeiten von Dritten oder erst später erkennbare technische Bedingungen können Auswirkungen auf die weitere Koordination haben. Solche Punkte werden zwischen den Parteien besprochen und bei Bedarf gesondert vereinbart.
7. Nutzungsrechte an Entwürfen
Skizzen, Konzepttafeln, Zeichnungen, Auswahlkonzepte und sonstige gestalterische Arbeitsergebnisse können urheberrechtlich geschützt sein. Nutzungsrechte für das konkrete Projekt richten sich nach der jeweiligen vertraglichen Vereinbarung und den gesetzlichen Regelungen.
Eine Übertragung oder Verwendung für andere Vorhaben sowie eine Weitergabe zur eigenständigen Verwertung durch Dritte bedarf, soweit erforderlich, einer entsprechenden Rechteklärung.
8. Verantwortung und Haftung
Für Ansprüche wegen Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen richtet sich eine Haftung nach den gesetzlichen Vorschriften und wirksam vereinbarten vertraglichen Regelungen.
Die Beurteilung der technischen Eignung baulicher Eingriffe und sicherheitsrelevanter Installationen setzt jeweils die Einbindung entsprechend qualifizierter Fachstellen voraus, soweit sie nicht ausdrücklich Bestandteil einer fachgerecht übernommenen Leistung ist.
9. Außergewöhnliche Umstände
Außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegende Ereignisse können die Durchführung von Leistungen erschweren. Die rechtlichen Folgen solcher Umstände richten sich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und der konkreten Projektvereinbarung.
Beide Seiten informieren einander bei erkennbaren wesentlichen Hindernissen, um mögliche Anpassungen sachgerecht zu besprechen.
10. Änderungen und anwendbares Recht
Änderungen einer bereits geschlossenen Vereinbarung bedürfen einer entsprechenden Abstimmung. Eine spätere Neufassung dieser Website-Bedingungen verändert bestehende Verträge nicht einseitig.
Es gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere zum Schutz von Verbrauchern, etwas anderes bestimmen. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.